BEHANDLUNGSKOSTEN
Die Behandlungskosten können Sie bequem per EC-Karte während Ihres Termins oder im Anschluss per Rechnung begleichen. Nach Ihrem Termin erhalten Sie eine Rechnung, die gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ausgestellt wird. Als Heilpraktikerinnen sind wir gemäß §19 Abs. 1 UStG von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung für den Ersttermin direkt im Anschluss zu begleichen ist.
Die Kosten für Laboruntersuchungen werden direkt mit dem Labor abgerechnet. Die Kosten können je nach Labor und Laborparameter variieren.
LABORKOSTEN
KOSTENÜBERNAHME
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Private Krankenversicherungen (PKV): In der Regel übernehmen private Versicherungen oder entsprechende Zusatzversicherungen Heilpraktikerleistungen teilweise oder vollständig, abhängig von Ihrem Tarif. Es empfiehlt sich, vorab bei Ihrer Versicherung nachzufragen, welche Leistungen inkludiert sind.
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Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV): Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen in der Regel nicht. Allerdings bieten einige gesetzliche Kassen Zusatzversicherungen an, die Heilpraktikerleistungen ganz oder teilweise abdecken können.
HONORAR ÜBERSICHT
TERMINVERSCHIEBUNG- / ABSAGE
§ 615 BGB die Möglichkeit gegeben, für kurzfristig abgesagte oder versäumte Termine eine Ausfallgebühr zu berechnen. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte möglichst rechtzeitig ab, damit wir ihn neu vergeben können. Die Absage hat telefonisch unter 06441 4482217 oder per E-Mail an info@praxis-mia.de zu erfolgen. Absagen via Facebook, Instagram, Whatsapp können nicht berücksichtigt werden.
Absagen sind bis 48 Stunden vor Terminbeginn für Sie kostenfrei (Arbeitstage der Praxis = Montag bis Freitag) Beispiel: Sie haben einen Termin am Montag, 10 Uhr. Eine Absage ist für Sie bis zum Freitag davor, 10 Uhr kostenfrei. Bei kurzfristigeren Absagen versuchen wir gerne, für Sie den Termin neu zu vergeben. Wenn uns das gelingt, entstehen Ihnen keine Kosten. Sollte uns das nicht gelingen und die Terminlücke bestehen bleiben, berechnen wir Ihnen eine Ausfallgebühr in Höhe von 100 % eingeplanten Termin.