AGB
§1 Vertragsgegenstand
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Gegenstand des Vertrages ist die naturheilkundliche Behandlung durch die Heilpraktikerin. Diese übt ihre Tätigkeit zur Diagnosestellung, Beratung und Therapie aus und verfügt über die Genehmigung zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, ausgestellt durch das Gesundheitsamt Herborn – Lahn-Dill-Kreis.
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Die Behandlung umfasst auch wissenschaftlich/schulmedizinisch nicht anerkannte Heilverfahren. Eine Garantie oder ein Versprechen auf Heilung oder Linderung der Beschwerden wird ausdrücklich nicht gegeben.
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§2 Behandlungshinweis
Die Behandlung durch die Heilpraktikerin ersetzt keine ärztliche Therapie. Sollte ärztlicher Rat erforderlich sein, wird die Heilpraktikerin eine Weiterleitung an einen Arzt/Facharzt veranlassen. Dies gilt auch, wenn eine Behandlung gesetzlich untersagt ist.
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§3 Schweigepflicht
Die Heilpraktikerin verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle patientenbezogenen Informationen. Eine Entbindung von der Schweigepflicht erfolgt nur durch den Patienten oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben, wie Meldepflichten oder behördliche Anordnungen.
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§4 Aufklärungspflicht
Zu Beginn der Behandlung und bei Bedarf währenddessen klärt die Heilpraktikerin den Patienten über alle wesentlichen Umstände auf, insbesondere über Diagnose, Therapie, Risiken, Behandlungsalternativen und Erfolgsaussichten.
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§5 Sorgfaltspflicht
Die Heilpraktikerin behandelt ihre Patienten mit größtmöglicher Sorgfalt und wendet Methoden an, die nach ihrem Ausbildungsstand als effizient und zielführend gelten.
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§6 Patientendaten und medizinische Befunde
Patientenbezogene Angaben und Befunde werden in einer Patientenkartei gespeichert. Ein ausführlicher Behandlungsbericht wird auf Wunsch gegen eine Gebühr von 60 Euro erstellt.
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§7 Laborkosten und Medikamente
Die Kosten für Laboruntersuchungen von Fremdlaboren sowie für Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel trägt der Patient. Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen nicht verordnet werden.
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§8 Erstattung der Behandlungskosten
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Heilpraktiker in der Regel nicht. Eine mögliche Erstattung durch Privatkassen richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen. Der Honoraranspruch der Heilpraktikerin besteht unabhängig von einer Kostenübernahme durch Krankenversicherungen.
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§9 Blutentnahme und Infusionen
Die Erlaubnis für Blutentnahmen und Infusionen wird bis auf schriftlichen Widerruf erteilt. Der Widerruf ist schriftlich einzureichen.
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§10 Entschädigung bei Absagen
Therapietermine müssen spätestens 48 Stunden vorher abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % der geplanten Therapiestunde berechnet. Dies gilt auch für telefonische/Video-Beratungen.
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§ 615 BGB die Möglichkeit gegeben, für kurzfristig abgesagte oder versäumte Termine eine Ausfallgebühr zu berechnen. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte möglichst rechtzeitig ab, damit wir ihn neu vergeben können. Die Absage hat telefonisch unter 06441 7868827 oder per E-Mail an info@praxis-mia.de zu erfolgen. Absagen via Facebook, Instagram, Whatsapp können nicht berücksichtigt werden.
Absagen sind bis 48 Stunden vor Terminbeginn für Sie kostenfrei (Arbeitstage der Praxis = Montag bis Freitag) Beispiel: Sie haben einen Termin am Montag, 10 Uhr. Eine Absage ist für Sie bis zum Freitag davor, 10 Uhr kostenfrei. Bei kurzfristigeren Absagen versuchen wir gerne, für Sie den Termin neu zu vergeben. Wenn uns das gelingt, entstehen Ihnen keine Kosten. Sollte uns das nicht gelingen und die Terminlücke bestehen bleiben, berechnen wir Ihnen eine Ausfallgebühr in Höhe von 100 % eingeplanten Termin.
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§11 Beratung und Betreuung via Zoom/Telefon
Beratungen über Zoom oder Telefon ersetzen keine Praxisbehandlung. Diagnosen werden ausschließlich in der Praxis gestellt. Termine für Video-/Telefonberatungen werden nach Zahlungseingang vereinbart.
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§12 Honorarvereinbarung
Heilpraktikerleistungen unterliegen keiner gesetzlichen Gebührenordnung.
Die Heilpraktikerin ist in der Festlegung ihrer Honorare frei.
Die Vergütung erfolgt auf Grundlage einer freien Honorarvereinbarung und richtet sich insbesondere nach:
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Zeitaufwand
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Art und Umfang der Leistung
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fachlicher Qualifikation
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Schwierigkeit des Einzelfalls
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Ersttermin Anamnese + Ausarbeitung der Labor Berichte, Erstellung von Befund und Therapie Plan sowie Folgetermin 2 Stunden 250,00 Euro
Folgetermin / Beratung 1 Stunde 100,00 Euro
Jede weitere 15 Minuten 25,00 Euro
Tekefonische Beratung / Video Call 1 Stunde 100,00 Euro
Tekefonische Beratung / Video Call 15 Min. Takt 25,00 Euro
Erstellung eines Behandlungsbericht inkl.Labor 60,00 Euro
Erneute Rechnungserstellung nach GebüH 10,00 Euro
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Das Honorar wird nach realen Zeitaufwand berechnet. Sollte eine volle Stunde überschritten werden, wird das Honorar im 1/4 Stunden Takt (je angefangene 15 Minuten) mit 25,00 Euro berechnet.
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Das Honorar ist nach Beratung / Therapie per EC Zahlung oder Bar zu begleichen. Rentner, Schüler und Studenten erhalten 20% Ermäßigung. Ausgenommen hiervon sind die Erstellung eines ausführlichen Behandlungsberichtes und erneute Rechnungsstellung.
§12.1 Bezug zum Gebührenverzeichnis (GebüH)
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) stellt kein verbindliches Preisverzeichnis dar, sondern dient ausschließlich als Orientierungshilfe für private Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder Zusatzversicherungen.
Eine eventuelle Rechnungsstellung mit Bezug auf GebüH-Ziffern erfolgt ausschließlich zur Unterstützung möglicher Erstattungsansprüche des Patienten.
Die vereinbarte Vergütung ist unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Dritte in voller Höhe durch den Patienten zu begleichen.
§12.2 Kostenerstattung
Der Patient trägt die Kosten der Behandlung unabhängig von einer Erstattung durch:
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Private Krankenversicherung
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Beihilfe
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Zusatzversicherung
Eine vollständige oder teilweise Erstattung kann nicht garantiert werden.
Differenzen zwischen dem vereinbarten Honorar und einer Erstattung sind vom Patienten selbst zu tragen.
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Das Honorar richtet sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand:
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Ersttermin (2 Stunden): 250 Euro
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Folgetermin/Beratung (1 Stunde): 100 Euro
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Je weitere 15 Minuten: 25 Euro
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Telefon-/Videoberatung (1 Stunde): 100 Euro
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Telefon-/Videoberatung (15 Minuten): 25 Euro
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Behandlungsbericht inkl. Labor: 60 Euro
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Erneute Rechnungsausstellung: 10 Euro
Das Honorar ist direkt nach der Behandlung per EC-Karte oder bar zu begleichen. Rentner, Schüler und Studenten erhalten 20 % Ermäßigung (ausgenommen Behandlungsbericht und Rechnungsstellung).​
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§13 Gerichtsstand
Meinungsverschiedenheiten sollen gütlich beigelegt werden. Beschwerden sind schriftlich einzureichen. Sollte keine Einigung möglich sein, ist der Gerichtsstand die Praxisanschrift der Heilpraktikerin.