AGB
§1 Vertragsgegenstand
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Gegenstand des Vertrages ist die naturheilkundliche Behandlung durch die Heilpraktikerin. Diese übt ihre Tätigkeit zur Diagnosestellung, Beratung und Therapie aus und verfügt über die Genehmigung zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, ausgestellt durch das Gesundheitsamt Herborn – Lahn-Dill-Kreis.
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Die Behandlung umfasst auch wissenschaftlich/schulmedizinisch nicht anerkannte Heilverfahren. Eine Garantie oder ein Versprechen auf Heilung oder Linderung der Beschwerden wird ausdrücklich nicht gegeben.
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§2 Behandlungshinweis
Die Behandlung durch die Heilpraktikerin ersetzt keine ärztliche Therapie. Sollte ärztlicher Rat erforderlich sein, wird die Heilpraktikerin eine Weiterleitung an einen Arzt/Facharzt veranlassen. Dies gilt auch, wenn eine Behandlung gesetzlich untersagt ist.
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§3 Schweigepflicht
Die Heilpraktikerin verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle patientenbezogenen Informationen. Eine Entbindung von der Schweigepflicht erfolgt nur durch den Patienten oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben, wie Meldepflichten oder behördliche Anordnungen.
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§4 Aufklärungspflicht
Zu Beginn der Behandlung und bei Bedarf währenddessen klärt die Heilpraktikerin den Patienten über alle wesentlichen Umstände auf, insbesondere über Diagnose, Therapie, Risiken, Behandlungsalternativen und Erfolgsaussichten.
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§5 Sorgfaltspflicht
Die Heilpraktikerin behandelt ihre Patienten mit größtmöglicher Sorgfalt und wendet Methoden an, die nach ihrem Ausbildungsstand als effizient und zielführend gelten.
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§6 Patientendaten und medizinische Befunde
Patientenbezogene Angaben und Befunde werden in einer Patientenkartei gespeichert. Ein ausführlicher Behandlungsbericht wird auf Wunsch gegen eine Gebühr von 60 Euro erstellt.
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§7 Laborkosten und Medikamente
Die Kosten für Laboruntersuchungen von Fremdlaboren sowie für Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel trägt der Patient. Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen nicht verordnet werden.
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§8 Erstattung der Behandlungskosten
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Heilpraktiker in der Regel nicht. Eine mögliche Erstattung durch Privatkassen richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen. Der Honoraranspruch der Heilpraktikerin besteht unabhängig von einer Kostenübernahme durch Krankenversicherungen.
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§9 Blutentnahme und Infusionen
Die Erlaubnis für Blutentnahmen und Infusionen wird bis auf schriftlichen Widerruf erteilt. Der Widerruf ist schriftlich einzureichen.
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§10 Entschädigung bei Absagen
Therapietermine müssen spätestens 48 Stunden vorher abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % der geplanten Therapiestunde berechnet. Dies gilt auch für telefonische/Video-Beratungen.
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§11 Beratung und Betreuung via Zoom/Telefon
Beratungen über Zoom oder Telefon ersetzen keine Praxisbehandlung. Diagnosen werden ausschließlich in der Praxis gestellt. Termine für Video-/Telefonberatungen werden nach Zahlungseingang vereinbart.
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§12 Honorarvereinbarung
Das Honorar richtet sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand:
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Ersttermin (2 Stunden): 200 Euro
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Folgetermin/Beratung (1 Stunde): 100 Euro
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Je weitere 15 Minuten: 25 Euro
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Telefon-/Videoberatung (1 Stunde): 100 Euro
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Telefon-/Videoberatung (15 Minuten): 25 Euro
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Behandlungsbericht inkl. Labor: 60 Euro
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Erneute Rechnungsausstellung: 10 Euro
Das Honorar ist direkt nach der Behandlung per EC-Karte oder bar zu begleichen. Rentner, Schüler und Studenten erhalten 20 % Ermäßigung (ausgenommen Behandlungsbericht und Rechnungsstellung).​
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§13 Gerichtsstand
Meinungsverschiedenheiten sollen gütlich beigelegt werden. Beschwerden sind schriftlich einzureichen. Sollte keine Einigung möglich sein, ist der Gerichtsstand die Praxisanschrift der Heilpraktikerin.